Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.1.7 Ablauf (18 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/360

Bei Bedarf bzw. neuen berufsgenossenschaftlichen, arbeitstechnischen, wissenschaftlichen oder arbeitsmedizinischen Erkenntnissen können die Anlagen angepasst oder neue Methoden entwickelt werden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Bei der Ermittlung von Gefährdungen bzw. Belastungen ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen, die eine Verknüpfung von Einzelfaktoren insbesondere bei Mehrfach- oder Kombinationsbelastungen (z. B. zum Einen psychische Belastung plus erschwerende Umgebungseinflüsse oder zum Anderen körperliche Belastungen plus psychische Belastungen) berücksichtigt. Die Analysen sollen darüber hinaus altersspezifische Belastungsfaktoren und besondere Beschäftigtengruppen berücksichtigen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig durch die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Fortschritte der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen informiert.

Vereinbarung Wasserversorger 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/485

Die Arbeitsplatzanalyse gliedert sich in folgende Phasen:
- Vorbereitung (Auswahl der Fachkräfte, Festlegung der Methodik, Festlegung der Arbeitsplätze),
- Datenerhebung,
- Datenzusammenfassung und -auswertung,
- Ermittlung der Belastungen (Entlastungen) am Bildschirmarbeitsplatz,
- Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen (unter Einbeziehung der Beschäftigten).

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen ist mit der Festlegung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beendet, sofern sich als Ergebnis der Ermittlung der Gefährdungen gem. § 7 Abs. 2 Phase 2 zeigt, dass das Schutzziel bisher nicht bewirkt ist.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/482

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen setzt voraus, dass im Betrieb Vorbereitungen getroffen werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Die Gefährdungsbeurteilung durchläuft dabei insgesamt folgende Phasen:
- Information der Beschäftigten (Informations- und Kommunikationskampagne)
- Grobanalyse per Fragebogen
- Auswertung des Fragebogens
- Bei Bedarf Feinanalysen durch Einzel- oder Gruppengespräche oder Workshops unter Leitung eines/r qualifizierten Moderators/in
- Erstellung eines Gefährdungsprofils für das gesamte Unternehmen
- Aufnahme von Maßnahmenvorschlägen, die im Rahmen der Feinanalysen erarbeitet werden, durch das Projektteam und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis
- Ableitung von Maßnahmen, die nicht auf einzelne Organisationsbereiche beschränkt sind, durch das Projektteam, ggf. auch schon auf Grundlage der Grobanalyse, und strukturierte Weitergabe an den Steuerungskreis
- Entscheidung im Steuerungskreis, ob, wann und wie welche Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden
- Information der Beschäftigten über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Information der Beschäftigten über die beschlossenen Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben
- Wirksamkeits- und Nachhaltigkeitskontrolle
- Dokumentation der erkannten Gefährdungen sowie der beschlossenen Maßnahmen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/206

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die drei Schritte der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/204

Die Gefährdungsbeurteilung und die Stellungnahme des Arbeitskreises Gesundheitsschutz ist der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat zuzuleiten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Die Kosten für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der daraus abzuleitenden Maßnahmen trägt der Arbeitgeber.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen sind bei der Durchführung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung folgende Schritte einzuhalten:
- Festlegung der Betrachtungseinheiten bzw. der zu beurteilenden Bereiche/Tätigkeiten.
- Gefährdungsermittlung
Feststellung, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit (z. B. beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten) ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und um welche Gefährdungen es sich dabei handelt.
- Beurteilung der Gefährdungen
Auf die Gefährdungsermittlung folgt die eigentliche Gefährdungsbeurteilung aller festgestellten und ermittelten Gefährdungen.
- Maßnahmenfestlegung
Festlegung von Schutzmaßnahmen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die zur Vermeidung bzw. Verringerung der festgestellten Gefährdungen notwendig sind und deshalb so schnell wie möglich umgesetzt werden müssen.
- Monitoring der Maßnahmen und Reporting.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Ermittlung, Beurteilung und Feststellung von Gefährdungen
Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung folgt folgendem Muster:
- Information der Beschäftigten und Führungskräfte
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Ist-Zustand) durch Befragung (psychische Belastung) oder Begehung (technisch/physikalische Bedingungen)
- Dokumentation der Gefährdungen
- Festlegung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation der Maßnahmen und Zeitplanung
- Durchführung der Maßnahmen
- Terminkontrolle der Maßnahmendurchführung
- Wirkungskontrolle
- Dokumentation der Wirkungskontrolle

Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in zwei Bereiche:
- Beurteilung physikalisch-technischer Gefährdungen
- Beurteilung psychischer Belastungen

Beurteilung physikalisch-technischer Gefährdungen
Die Ermittlung etwaiger Gefährdungen an Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen gem. §§ 5, 6 ArbSchG wird durch Beauftragte des Arbeitgebers unter federführender Koordination und Organisation durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und erforderlichenfalls unter Mitwirkung der jeweiligen Führungskraft durchgeführt. Die Gefährdungsermittlung erfolgt durch räumliche Begehungen unter Verwendung der als Anlage 1 dieser Betriebsvereinbarung beigefügten "Checklisten/Fragebögen zur Erfassung", im Rahmen derer die Mindestanforderungen bezüglich der physikalisch-technischen Arbeitsbedingungen nach den jeweils einschlägigen, aktuell geltenden Rechtsnormen berücksichtigt sind.
Zur Ermittlung etwaiger physikalisch-technischer Gefährdungen können unter der Voraussetzung, dass dies eindeutig einer effizienteren Durchführung dient, tätigkeits- bzw. bereichs-/geschäftsfeldbezogene Teams gebildet werden. Diese bestehen ggf. aus
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mitarbeitern des jeweiligen Bereiches/Geschäftsfeldes
- einem Mitglied des Betriebsrats
- ggf. einem externen Sachverständigen.

Die so jeweils zusammengesetzten Teams leisten nach oben stehenden Vorgaben im Rahmen einer nach Absprache durchgeführten gemeinsamen Begehung sowie einer darauf basierenden Grobanalyse ggf. die Vorarbeit für die Gefährdungsanalyse. Die Ergebnisse der Grobanalyse werden in diesem Fall dem gemeinsamen Ausschuss gemäß § 7 zur endgültigen Beurteilung und Verständigung über geeignete Maßnahmen vorgelegt.
Die Termine der Begehungen von Bereichen und Geschäftsfeldern zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen werden mit dem Betriebsrat so abgestimmt, dass dessen Teilnahme ermöglicht wird.

Die Ergebnisse der Begehungen sind zu dokumentieren. Die jeweils aktuell dokumentierten Ergebnisse der Begehungen sind in Kopie bzw. elektronisch dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen.

Der ASA ist bei Vorhaben mit Relevanz für etwaige physikalisch-technische Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzes im Planungsstadium zu beteiligen. Er kann Vorschläge zur Gestaltung z. B. einer neuen technischen Anlage o. ä. entsprechend den Anforderungen der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse unterbreiten. Bei Veränderung der Betriebsräume oder Installation neuer technischer Anlagen kann der ASA eine separate Gefährdungsbeurteilung anregen, soweit die jeweilige Veränderungsmaßnahme zu veränderten und bislang noch nicht beurteilten Arbeitsbedingungen führt.

Beurteilung psychischer Belastungen
Die Ermittlung der psychischen Belastungen erfolgt auf der Grundlage einer anonymisierten schriftlichen Befragung (sog. Screening Verfahren) der Beschäftigten, die in die Mitarbeiterbefragung integriert ist. Der Befragung wird ein Fragebogen zugrunde gelegt, der von einer gemeinsamen Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrates, entwickelt wird. Der Fragebogengestaltung liegen empirisch validierte Instrumente (z. B. "BASA Il", "SALSA", "ISTA", "Gulmo") zugrunde, deren Skalen ausreichende statistische Gütekriterien ausweisen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/488

Die Gefährdungsbeurteilung wird als ganzheitlicher Prozess durchgeführt. Ganzheitlich bedeutet dabei, sowohl den Menschen als auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation als Ganzes zu betrachten. Hierin fließen sämtliche Belastungsbündel, Verhaltens- und Verhältnisprävention z. B. durch Sichtung der Prozessabläufe mit ein.
Im ersten Schritt (Arbeitsplatzanalyse) werden Belastungen im Bereich Ergonomie, Umgang mit Gefahrstoffen, Heben und Tragen und physikalische Gefährdungen in den Fokus genommen, mit dem in Anlage 1 dargestellten Verfahren erfasst und Maßnahmen zur Minderung der Belastungen durchgeführt.
Im zweiten Schritt (Arbeitssituationsanalyse) werden die psychischen Belastungen der Mitarbeiter erfasst, analysiert und Maßnahmen zur Beseitigung vereinbart. Die Maßnahmen werden dabei mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet. Die einzelnen Phasen des zweiten Schrittes sind unter Punkt 6.2 geregelt.
Zur Erfassung und Beurteilung individueller psychischer Gefährdungen sind ausschließlich betriebliche Faktoren (z. B. Arbeitsorganisation, Über-/Unterforderung, Qualifikation, Kommunikation, Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Führungsmethoden und Kundenbeziehungen) als mögliche Belastungen zu erfassen.
Alle Änderungen der Verfahrensweise sind im Vorfeld mit dem Betriebsrat abzustimmen.
Die Durchführung findet während der Arbeitszeit statt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/488

Gefährdungsbeurteilung 1. Schritt - "Arbeitsplatzanalyse"
(Ergonomie, Gefahrstoffe, Heben und Tragen, physikalische Gefährdungen)
Gefährdungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Dabei werden die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der BG [Berufsgenossenschaft] berücksichtigt und die Abteilungen durch [...]-Experten unterstützt.
Das Gefährdungspotential am Arbeitsplatz wird vom Vorgesetzten mit Unterstützung durch die Sicherheitsbeauftragten und weiterer Mitarbeiter aus der Abteilung erfasst. Es ist für den verantwortlichen Vorgesetzten empfehlenswert, die eigenen Mitarbeiter und den zuständigen Sicherheitsbeauftragten an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken zu lassen.
Bei der Erfassung stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Unterlagen zur Verfügung und unterstützen persönlich den Prozess. Alle Mitarbeiter werden vom Vorgesetzten über die Ergebnisse informiert und in die Lösungsansätze miteinbezogen.
Aus den nicht zu vermeidenden Gefährdungen ermitteln die jeweiligen Vorgesetzten die Belastungen für die Mitarbeiter in einer Analyse. Dabei werden auch individuell unterschiedliche Belastungen berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen vereinbart.

Bei der Festlegung der Maßnahmen ist das TOP-Prinzip einzuhalten, d. h., es sind
- zuerst technische Möglichkeiten auszuschöpfen,
- dann organisatorische Änderungen vorzunehmen und erst als letzte Möglichkeit
- persönliche Maßnahmen (z. B. Schutzausrüstung) durchzuführen.
Die Ermittlung und das Festlegen von Maßnahmen kann auch anhand von SOS-Begehungen und Auswertungen der Zusammenkünfte der Sicherheitsbeauftragten erfolgen.
Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Vorgesetzte im Rahmen der ihm übertragenen Unternehmerpflichten. Die betroffenen Mitarbeiter der Abteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat und der Betriebsarzt werden über die Ergebnisse und die Maßnahmenumsetzung informiert.
Ein Ziel des SOS-Rundgangs durch die Mitglieder des ASA ist die Überprüfung der Umsetzung, die Kontrolle der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der bisherigen Maßnahmen und ggf. das Benennen neuer Maßnahmen.
Nachdem die Maßnahmen als Resultat der Gefährdungsbeurteilung mit allen Beteiligten abgestimmt, terminiert und durchgeführt worden sind, kann im Rahmen eines SOS-Rundgangs das formale Ende der Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dieses geschieht durch Unterschrift der Mitglieder des ASAs.

Gefährdungsbeurteilung 2. Schritt - "Arbeitssituationsanalyse" (schwerpunktmäßig psychische Belastungen)
Ziel der Arbeitssituationsanalyse ist, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld zu ermitteln, vermeidbare Belastungsfaktoren zu beseitigen, Ressourcen zu stärken und gemeinsame Lösungen zur Minderung der Belastungen zu finden.

Informationsphase
Ziel der Informationsphase ist es, alle Mitarbeiter über den gesamten Ablauf der Arbeitssituationsanalyse und die sachgerechte und seriöse Anwendung eines Testverfahrens sowie über die weiteren Schritte zu informieren. Die Informationsveranstaltungen erfolgen durch den durchführenden Experten, den Betriebsrat und Unternehmensvertreter. Bei den Informationsveranstaltungen wird auch auf diese Betriebsvereinbarung eingegangen.

Grobanalyse der Belastungen und Ergebnispräsentation (Impulstest)
Um einen ersten Überblick zu bekommen, wird der Impulstest verwendet. Sollten sich die Betriebsparteien auf ein anderes Testverfahren einigen, wird das festgehalten, ohne dass diese Betriebsvereinbarung ihre Gültigkeit verliert.
Der Fragebogen wird bereichsweise an alle Mitarbeiter verteilt und erfasst u. a. Themen wie Arbeitsmenge, Arbeitsinhalte, Arbeitsumgebung, Zusammenarbeit, Vielseitigkeit und Handlungsspielraum. Die Mitarbeiter geben an, wie sie ihre Situation momentan einschätzen (Realzahl) und wie sie aus ihrer Sicht sein sollte (Wunschzahl). Aus dem Ergebnis lässt sich ableiten, ob akuter oder mittelfristiger Klärungs- und Handlungsbedarf besteht oder ob es eher darum geht, bestehende Ressourcen zu erhalten und zu pflegen.
Zur Vorbereitung der Befragung werden Gruppen gleicher Abteilungsbereiche und vergleichbarer Tätigkeiten gebildet. Diese Gruppenzuordnung dient lediglich der Gefährdungsbeurteilung.
Bei weniger als 5 Mitarbeitern werden Gruppen zusammengelegt. Die Gruppengröße soll 15 nicht übersteigen. Die Gruppen sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung und in einer internen Anlage 3 aufgeführt.
Die Befragung kann in mehreren Phasen durchgeführt werden, wenn Kapazitätsgründe bei der sich anschließenden Workshopdurchführung dies notwendig machen.
Die Fragebögen werden anonym ausgewertet. Große Abweichungen ("Ausreißer") innerhalb der Gruppen werden kenntlich gemacht. Die Kriterien zum Auswertungsverfahren werden vorab festgehalten (Anlage 2).
Die Fragen, die Festlegung der Gruppen und der Ablauf werden durch das Koordinierungsteam im Vorfeld festgelegt.

Vereinbarung Gastgewerbe 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/502

Ablauf der Beurteilung
Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben der [Firma] werden nach bestehendem berechtigten Hinweis, bei Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, der Arbeitsumgebung oder bei der Qualifizierung dem das Arbeitsmittel benutzenden Personal dahingehend überprüft, ob sich diese auf die Ergebnisse der bestehenden Gefährdungsbeurteilung auswirken und ob in deren Folge zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Ebenso können neue Erkenntnisse, z. B. auf Grund von Prüfungen, Un- oder Schadensfällen, dies erfordern.
Die Überprüfung, Bewertung oder gar Neugestaltung der Gefährdungsbeurteilung oder einzelner Arbeitsbereiche oder -plätze erfolgt durch die Ermittlung von potentiellen oder realen Gefährdungen anhand von Arbeitsplatz- und Betriebsstättenbegehungen. Anhand der Ergebnisse wird eine entsprechende Bewertung durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen abgeleitet.Die rechtlichen Vorschriften zur Dokumentation sind einzuhalten.Die Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung erfolgt nach einer Situation gemäß § 6 Abs. 1 dieser Vereinbarung durch einen Mitarbeiter des Bereichs Qualitätsmanagement. Er hat hierzu ein Mitglied der Betriebsstättenleitung und wahlweise ein Mitglied des örtlichen Betriebsrates und/oder den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten hinzuzuziehen. Bei Bedarf sollen die Sicherheitsfachkraft oder der jeweilige Betriebsarzt konsultiert und involviert werden.Die Rechte des örtlichen Betriebsrates bleiben hiervon unberührt.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Aufgaben des AnalyseteamsDas Analyseteam berät insbesondere in folgenden Angelegenheiten:- Durchführung der Unterweisungen (§12 ArbSchG)- Festlegung von Zeitplan, Gruppenbildung und Pilotbereichen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung- Durchführung bzw. Überwachung der Ermittlung von Gesundheilsrisiken für Beschäftigte (§ 5 ArbSchG)- Bewertung der erhaltenen Ergebnisse der Ermittlung der Gesundheitsrisiken- Festlegung von Feinanalysen wie Einzel- oder Vorortuntersuchungen, Beobachtungsstudien, Interviews, Workshops etc.- Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und deren zeitliche Umsetzung gemäß § 5 ArbSchG- Klärung von Dokumentationsfragen gemäß § 6 ArbSchG- Überprüfung der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 3 ArbSchG- Behandlung von Vorschlägen der Mitarbeiter/innen gemäß § 17 ArbSchGEine Klärung von Meinungsverschiedenheiten wird nach § 76 BetrVG vorgenommen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Zweck, präventiv Belastungen und Beeinträchtigungen an allen Arbeitsplätzen zu ermitteln, die Gesamtbelastung durch deren Zusammenwirken festzustellen und präventive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Fehlbelastungen zu erarbeiten. Unter Gefährdungen versieht man das räumliche und zeitliche Zusammentreffen der Gefahrenquelle und des Menschen. Gefährdungen umfassen auch Belastungen, die negative Belastungsfolgen hervorrufen können.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
- Organisation der GefährdungsbeurteiIung (Wer macht was wann?)
- Ermittlung des Ist-Zustandes arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken (Bestandsaufnahme)
- Beurteilung und Bewertung des Arbeitsplatzes und der von ihm ausgehenden Gefährdungen (Vergleich Ist Soll-Zustand)
- Maßnahmenableitung zur Erreichung des Soll-Zustandes und Prioritätenfestlegung
- Umsetzung der geplanten Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Dokumentation
- Laufende Optimierung

Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich insbesondere auf
- die Arbeitsstätte (einschließlich aller Arbeits-, Lager-, Aufenthalts- und Sanitärräume sowie der Verkehrs- und Rettungswege) und den Arbeitsplatz (zum Beispiel Raumbedarf, Abmessungen)
- die Arbeitsmittel (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge) und Arbeitsstoffe
- die Arbeitsverfahren, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation (Ergonomie, Software, Arbeitseinteilung, Arbeitszeit, Pausen, Arbeitszeitmodelle, Verantwortung, Führung, Arbeitsmenge, Zeitdruck, Handhabbar-, Verstellbar- und Sinnhaftigkeit, Monotonie, Kommunikation sowie Beschäftigte-Kunden-Beziehung) die Arbeitsumgehungsbedingungen (zum Beispiel Klima, Beleuchtung, Lärm, Staub, Schmutz)
- die Qualifikation (Fähigkeiten und Fertigkeiten) im Hinblick auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben sowie die Unterweisung der Arbeitnehmer im Hinblick auf mögliche Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die individuellen Leistungsvoraussetzungen und die Belange der besonders schutzbedürftigen Personen (insbesondere jugendliche, Schwangere, stillende Mütter, Behinderte, ältere Arbeitnehmerinnen) mit einzubeziehen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Ablaufplan für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist jährlich durch die Führungskraft auf Aktualität zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem Analyseteam mitzuteilen. Vorgenommene Änderungen müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein.
Bei außerturnusmäßigen Anpassungen (siehe Punkt 8 dieser Betriebsvereinbarung) ist die Gefährdungsbeurteilung ebenso zu überprüfen. Das Ergebnis und die abgeleiteten Maßnahmen sind dem Analyseteam mitzuteilen.
Sofortmaßnahmen zum Schutz von Leib und Leben müssen umgehend umgesetzt werden.
Andere Maßnahmen müssen je nach Gefährdungslage innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden.
Maßnahmen, die nicht innerhalb von 4 Wochen umzusetzen sind, müssen dem Analyseteam schriftlich begründet werden.
Falls diese Begründung nicht ausreichen sollte, werden mit dem nächsten disziplinarischen Vorgesetzten Lösungsansätze besprochen.
"Lessons Learned" werden in den AsA-Sitzungen thematisiert.
Das Analyseteam unterstützt auf Anfrage grundsätzlich bei allen Schritten des Prozesses.
Das Analyseteam ist über die getroffenen Maßnahmen laufend zu unterrichten. Die Dokumentation wird fortgeschrieben, ohne alte Daten zu überschreiben bzw. zu löschen. Der BR erhält ein Exemplar der jeweils fortgeschriebenen Dokumentation.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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