Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.2.2 Methoden (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Wasserversorger 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/485

Die Datenerhebung erfolgt durch Befragen der Arbeitnehmer/innen, durch Selbsterfassung von Daten sowie (soweit nötig) durch Beobachtung am Arbeitsplatz.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/361

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in der Regel in der Pilotphase mit folgenden Erhebungsinstrumenten erfolgen:
- Fragebogen,
- Protokoll-Heft "Besondere Arbeitsereignisse" zum Eigenaufschrieb,
- Einzelarbeitsplatz-Analysen nach [...] (externe Beratung),
Feedback-Veranstaltungen in den Pilotbereichen nach Durchführung von Punkt a), b) und c),
- Workshops mit Mitarbeitern und anschließendem Feedback an die Führungskräfte (in der Regel eine Woche nach d).

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Die Feststellung der psychischen Gefährdungs-, Belastungs- und Anforderungsfaktoren erfolgt durch eine anonymisierte schriftliche Befragung (Screening) der Beschäftigten mit dem Fragebogen auf der Basis [...] (Basisdiagnostik Screening - Anlage 1).

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/204

Die Feststellung psychischer Belastungsfaktoren wird ergänzt durch eine Selbsteinschätzung der Arbeitsbedingungen durch die betroffenen Beschäftigten aufgrund eines standardisierten Fragebogens.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/204

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt - soweit es um die Feststellung psychischer und arbeitsmedizinisch relevanter Belastungsfaktoren geht - durch den Betriebsarzt nach der Klassifikation der Gefährdungsfaktoren und dem Erkennungsleitfaden gemäß Anlage 3.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Ein vorab fest definiertes und geschultes Expertenteam, bestehend aus Arbeitsschutz, Werksärztlichem Dienst und Betriebsrat, analysiert Arbeitsplätze unter Einbezug der örtlichen Führungskraft und des Bereichsbetriebsrats anhand eines abgestimmten Verfahrens. Bei der Analyse können auch optional weitere Experten (wie z. B. die Sozialberatung) hinzugezogen werden. Das Ergebnis der Analyse wird in einem gemeinsam ausgefüllten Analysebogen festgehalten.

Vereinbarung Anonym 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/364

Für die Feinanalyse stehen mehrere Vorgehensweisen zur Verfügung:
- Inhalt Toolbox,
- Mitarbeiterinterview,
- Gruppenbefragung,
- Mappingverfahren,
- Auswertung der Kennzahlen des Personalcontrollings,
- Auswertung von Mitarbeiterbeschwerden, die BR und/oder HR vorliegen.
Das erweiterte Analyseteam kann zusätzliche Vorgehensweisen festlegen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Zur Gefährdungsbeurteilung werden unter anderem die nachfolgenden Methoden eingesetzt:
- Begehung,
- Befragung, Interviews, Gespräche,
- Einsichtnahme in Unterlagen (Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter etc.),
- ggf. [...]-Checklisten,
- ggf. Messungen.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Aus Gründen der Objektivität und Neutralität wird mit der Durchführung und Auswertung der Befragung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein fachlich geeignetes externes Institut beauftragt, welches über das notwendige statistische und arbeitspsychologische Know-how verfügt. Die Fragebogen werden in geeigneter Weise allen Beschäftigten - in der Regel über einen Zugang zu einer entsprechenden Online-Datenbank - persönlich übermittelt. Allen Beschäftigten ist innerhalb der Arbeitszeit - oder gegen entsprechenden Zeitausgleich außerhalb der Arbeitszeit - genügend Zeit zur Beantwortung des Fragebogens einzuräumen. Die Rückgabe erfolgt - in der Reget durch Fertigstellung des auszufüllenden Fragebogens in der Online-Datenbank - für die Betriebsparteien anonym und ohne Namensnennung an das externe Institut. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt freiwillig.
Die Betriebsparteien bewerten gemeinsam die Erfahrungen mit der erstmaligen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der vorliegend geregelten Weise auf die gewünschte Ergebnisorientiertheit, überprüfen diese und verpflichten sich, sich in diesem Zuge auch über etwa notwendige Veränderungen im Verfahren für spätere Durchführungen miteinander ins Benehmen zu setzen.
Als Beurteilungskriterien für das Vorliegen einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdung wird Folgendes vereinbart: Wird in einer Itembatterie mit einer Antwortskala von 1 bis 5 (ggf. nach Umpolung) ein durchschnittlicher Ergebniswert oberhalb von 3 erreicht, ist von einer Gefährdung im Sinne des § 2 auszugehen und es besteht Entscheidungsbedarf in Bezug auf geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus geben sog. Regressionsgewichte Auskunft über die Bedeutung dieser Itembatterie in Bezug auf die jeweilige empfundene psychische Beanspruchung. Die Werte werden zu Vergleichszwecken auch in Beziehung zum Durchschnitt der [Firma] gesetzt.
Durchschnittliche Ergebniswerte oberhalb von 2,5 bis einschließlich 3 je Itembatterie (ggf. nach Umpolung) begründen eine Unklarheit über die Auswirkung einer tatsächlich vorliegenden psychischen Belastung in Bezug auf daraus möglicherweise entstehende Gefährdungen. Daher ist in diesen Fällen eine genauere Überprüfung der entsprechenden Itembatterie ggf. unter zu Hilfenahme externen Sachverstands notwendig. Erst danach wird eine abschließende Bewertung über potenzielle Handlungsbedarfe vorgenommen.
In der Regel erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle unter erneuter, ausschnittweise passender Verwendung des Fragebogens nach Anlage 2. Ausnahmen entscheidet der gemeinsame Ausschuss nach § 7.

Vereinbarung Gastgewerbe 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/502

Anwendung des Fragebogens
Das Ausfallen des Fragebogens im Sinne des § 7 dieser Vereinbarung erfolgt freiwillig. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Daten ist die Befragung anonym, ein Rückschluss auf einzelne Mitarbeiter erfolgt nicht.
Die anonym ausgewerteten Fragebögen dürfen nicht auf den einzelnen Arbeitsplatz zurückbezogen werden. Sie dienen der allgemeinen Einschätzung der Belastungen und den Möglichkeiten zu ihrer Abhilfe in den Betriebsstätten.
Die Fragebögen werden durch die paritätisch besetzte Kommission des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ausgewertet.
Die Kommission berät die durch die Befragung festgestellten Ergebnisse mit dem Ziel, durch erfasste Regelmäßigkeiten/Muster erkannte Mängel an den Arbeitsplätzen, der Arbeitsorganisation und des sozialen Klimas zum Positiven zu verändern. Hierbei müssen auch Anzahl und Aussagefähigkeit der Rückmeldung Berücksichtigung finden.
Die Auswertungen sollen bei entsprechender Aussagefähigkeit bei der Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf psychische Belastungen berücksichtigt werden. Hierzu wird die Grobanalyse (anonym) den zuständigen Mitarbeitern des Bereichs Qualitätsmanagement zugeleitet und besprochen.
Zur Beseitigung von erkannten und positiv überprüften Mängeln wird seitens der Kommission ein Katalog hierüber erstellt und an die Geschäftsleitung mit entsprechenden Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen weitergeleitet. Die Geschäftsleitung wird der Kommission hierzu innerhalb von 6 Wochen eine Rückmeldung/Stellungnahme geben. Auf Wunsch der Kommission wird in einem gemeinsamen Termin mit der Geschäftsleitung diese Stellungnahme erörtert. Werden Maßnahmen eingeleitet, begleitet die Kommission den Prozess und überprüft die Ergebnisse.
Nach Auswertung der Fragebögen und den vorliegenden zusammengefassten Ergebnissen werden die Fragebögen ordnungsgemäß vernichtet.
Die erstellte und zusammengefasste Grobanalyse aller Betriebsstätten wird bis zur nächsten Mitarbeiterbefragung zentral archiviert.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/506

Auswahl und Festlegung der Methoden
Zur Gefährdungsbeurteilung werden unter anderem die nachfolgenden Methoden eingesetzt:
- Begehung
- Befragung, Interviews, Gespräche
- Einsichtnahme in Unterlagen (Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter etc.)
- Gefährdungsbeurteilungsbögen der Arbeitssicherheit, ggf. BG-Checklisten - ggf. Messungen
Das zur Arbeitsplatzanalyse eingesetzte Verfahren muss gewährleisten, dass die psychischen Belastungen arbeitsplatzbezogen und nicht nur personenbezogen analysiert werden.
Die Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse umfasst:
- alle Arbeitsplätze
- alle Arbeitsmittel
- die Arbeitsumgebung - Beleuchtung, Lärm, Klima, Sonnenschutz.
Die Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse gliedert sich in folgenden Phasen:
- Datenerhebung (Istzustand - Sollzustand)
- Datenzusammenfassung und -auswertung
- Ermittlung der Belastungs- und Entlastungsmomente
- Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Methoden und lnstrumente/Technischer Arbeitsschutz
Die Ermittlung der Maßnahmen zum Technischen Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit/Ergonomie erfolgt durch Begehungen, Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter, Arbeitsplatzbeobachtung, Einsichtnahmen in Unterlagen und ggf. durchzuführenden Feinanalysen (Einzel- oder Gruppenbefragungen, Interviews, Einzelgespräche u. a.).
Zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG werden die vorhandenen Erfassungsbögen für die Beurteilung benutzt, die in Anlage 2 dieser Betriebsvereinbarung aufgeführt werden.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Methoden und Instrumente/Psychische Belastungen
Die Ermittlung der psychischen Belastungen kann durch folgende Methoden und Instrumente erfolgen:
- Mitarbeiterbefragung
- Moderierte Einzel- und Gruppengespräche
- Moderierte Workshops
- Fragebögen zur Erhebung von psychischen Belastungen (bspw. Impuls Test)
- Beratungsgespräche durch interne und externe Experten.
Über den Einsatz der Methoden und Instrumente entscheidet je nach betrieblichen Gegebenheiten das Analyseteam, das das Erhebungsinstrument entsprechend der Gegebenheiten anpassen kann.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/514

Instrumente und Datenerhebung
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung wird bei der Erstdurchführung mit den folgenden Instrumenten durchgeführt:
- Grobanalyse: Fragebogen gemäß Anlage 1 dieser GBV
- Feinanalyse: Diskussionsgruppen (Maßnahmenentwicklung in thematischen Handlungsfeldern, siehe § 6.4 dieser Vereinbarung).
Bei jeder erneuten Durchführung schlägt die Steuerungsgruppe mittels der Evaluierungsergebnisse und des aktuellen Bedarfs Instrumente zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz vor. Über die dann einzusetzenden Instrumente ist zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der [Firma] Einigkeit herzustellen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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