Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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1.3.6 Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge (16 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/461

Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss von Aufhebungsverträgen
Die [...] kann einem Beschäftigten den Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Zahlung einer Abfindung anbieten, sofern hierdurch ein Arbeitsplatz nach den Planungen des Arbeitgebers dauerhaft in Fortfall kommt und dem Ausscheiden dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein Anspruch im Einzelfall auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht nicht.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/82

Bis zum 30. April 1997 soll eine sog. "Freiwilligenaktion" durchgeführt werden. Hierbei haben alle Arbeitnehmer des Unternehmens die Möglichkeit, beim Unternehmen das Ausscheiden per Aufhebungsvertrag entsprechend den Regelungen des Interessensausgleiches und dieses Sozialplanes zu beantragen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Betriebsrat entsprechende Anträge anzunehmen oder abzulehnen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/703

Im Falle betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird bei der Berechnung der Abfindung gemäß dieser Ziff. ein pauschaler Abschlag in Höhe von 12,5 % des sich dabei ergebenden Endbetrages vorgenommen. In diesen Fällen wird die Zahlung der Abfindung mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/328

Betriebsbedingte Kündigungen sollen durch folgende Maßnahmen nach Möglichkeit vermieden werden:
1. Die Zahl der notwendigen Entlassungen verringert sich um die Anzahl derjenigen Mitarbeiter, die in der Zeit vom 18. März 2004 bis 30. April 2004 einen Aufhebungsvertrag abschließen, sofern es sich um Mitarbeiter handelt, die in den [...] genannten Bereichen beschäftigt sind/waren und mit zur Entlassung vorgesehenen Mitarbeitern funktional vergleichbar sind.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/290

Erklärt sich ein Mitarbeiter bereit, statt eines von den Personalmaßnahmen gemäß § 1 betroffenen Mitarbeiters sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich oder durch Eigenkündigung zu beenden, so erhält er alle Leistungen nach Maßgabe dieses Sozialplans, während eine Kündigung des betroffenen Mitarbeiters aus Gründen, die infolge der hier geregelten Maßnahmen ausgesprochen wurde, zurückgenommen wird. Dies gilt jedoch nur, soweit
a) beide Mitarbeiter in derselben Abteilung arbeiten oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen,
b) die Erklärung, für einen betroffenen Mitarbeiter ausscheiden zu wollen, innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Sozialplans oder dem Zugang der Kündigung des betroffenen Mitarbeiters erfolgt und
c) dem Ausscheiden des sich bereit erklärenden Arbeitnehmers nach Ansicht der Geschäftsleitung keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die einen Verbleib dieses Mitarbeiters im Unternehmen erfordern. Darüber hinaus muss der betroffene Mitarbeiter mit dieser Lösung einverstanden sein.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/472

Ringtausch
Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz von einer Maßnahme, für die die Geltung des vorliegenden Rahmensozialplans vereinbart ist, nicht betroffen ist, die jedoch bereit sind, ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, können beantragen, dass ihnen Leistungen dieses Sozialplanes gewährt werden, wenn ein vom Verlust seines Arbeitsplatzes bedrohter Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet ist, sich auf den frei gewordenen Arbeitsplatz versetzen zu lassen und zu dieser Versetzung bereit ist. [...] ist zur Annahme dieses Antrages nur verpflichtet, wenn ohne Annahme des Antrags gegenüber dem vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Beendigungskündigung ausgesprochen werden würde, weil ein nach diesem Sozialplan zumutbarer Arbeitsplatz nicht vorhanden ist.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/212

Außerdem wird ermöglicht, dass Mitarbeiter im Rahmen der Abfindungsregelungen des Sozialplans freiwillig ausscheiden und somit anderen Betroffenen, die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben, der Arbeitsplatz erhalten werden kann, soweit dem nicht betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Näheres regelt der Sozialplan.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/236

Verlangen MitarbeiterInnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, so sind die Unternehmen [...] hierzu verpflichtet, sofern dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/236

Verlangen MitarbeiterInnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, so sind die Unternehmen [...] hierzu verpflichtet, sofern dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Im Einzelfall können die Mitarbeiterlnnen auch die Abkürzung der Kündigungsfristen verlangen. Im Übrigen müssen die Bedingungen des Aufhebungsvertrages mindestens diesem Interessenausgleich und dem folgenden Sozialplan entsprechen. Die Unternehmen werden die MitarbeiterInnen nachweislich darauf hinweisen, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages insbesondere auch bei Abkürzung von Kündigungsfristen zu Nachteilen bei der Arbeitsförderung im Sinne des SGB III führen kann.

Vereinbarung Möbelhersteller 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/453

Mitarbeiter, die nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung [...] auf eigenen Wunsch oder nach Ansprache durch die Firma einen Aufhebungsvertrag abschließen, erhalten eine Abfindung lt. Sozialplan. [...]. Ein auf diese Weise frei werdender Arbeitsplatz wird, sofern erforderlich, zunächst innerbetrieblich ausgeschrieben und bevorzugt mit Beschäftigten besetzt, deren Arbeitsplatz entfällt bzw. entfallen ist; eine dem Arbeitsplatz angemessene Einarbeitung wird zugestanden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/281

Es findet eine freiwillige, zeitlich befristete Abfindungsaktion für Mitarbeiter bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres statt. Voraussetzung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, der geplante Verlust des Arbeitsplatzes bzw. das Freimachen eines entsprechenden Arbeitsplatzes im Ringtausch und die Zustimmung des Fach- und Personalbereichs.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/300

Geht die Initiative für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der Bank aus, so ist mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zunächst ein Personalgespräch zu führen, in dem zu erläutern ist, warum eine Weiterbeschäftigung in der Bank aus betriebsbedingten Gründen nicht erfolgen kann. Dieses Gespräch ist den Betroffenen mindestens 5 Arbeitstage zuvor anzukündigen. Der Betriebsrat wird zeitgleich mit dem/der Mitarbeiter/in informiert.
Die Bank wird ein schriftliches Angebot unterbreiten, an das sie für eine zweiwöchige Bedenkzeit der betroffenen Mitarbeiter/innen gebunden ist. Die Bank wird die Mitarbeiter/innen für die Einholung der erforderlichen arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrechtlichen Auskünfte im erforderlichen Umfang von der Arbeit bei Fortzahlung der Bezüge freistellen. Sofern diese Auskünfte aus einem von dem/der Mitarbeiter/in nicht zu vertretenden Grunde innerhalb der o. g. 2-Wochen-Frist nicht erlangt werden können, verlängert sich diese Frist bis zum Erhalt der not-wendigen Auskünfte. [...] Der Betriebsrat wird vor Vertragsschluss über den Entwurf des Aufhebungsvertrages informiert.

Vereinbarung Maschinenbau 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/225

Wenn Aufhebungsverträge abgeschlossen werden sollen, sind die betroffenen Arbeitnehmer vor Vertragsunterzeichnung dem Betriebsrat bekanntzumachen, damit dieser Gelegenheit hat, die Betroffenen anzuhören. Dem Betriebsrat sind Kopien der unterzeichneten Aufhebungsverträge mit dem Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter vorzulegen.

Vereinbarung Möbelhersteller 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/453

Auf Wunsch des Mitarbeiters kann zu Aufhebungsvereinbarungen der Betriebsrat hinzugezogen werden; auf jeden Fall ist der Betriebsrat über die abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarungen zu unterrichten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/703

Der Betriebsrat wird über die Aufnahme von Verhandlungen über Aufhebungsverträge unterrichtet, auf Wunsch der Beschäftigten hinzugezogen sowie über erfolgte Abschlüsse informiert.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/121

Für den Fall, dass ein/e Mitarbeiter/-in, der/die einen Aufhebungsvertrag [...] abgeschlossen hat, vom Arbeitsamt eine Sperr- und/oder Ruhensfrist erhält, verpflichtet sich die [...] für die Dauer der Sperr- und/oder Ruhensfrist zur Zahlung der entgangenen Nettoleistungen des Arbeitsamtes sowie des Arbeitnehmer- und des Arbeitgeberanteils zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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