Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.1.9 Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge (19 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/461

Leistungen der Pensionskasse
Beschäftigte, die einen Aufhebungsvertrag nach Ziff. 3 abschließen und zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch keine unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen nach §§ 1b Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 30 f. BetrAVG; §§ 4, 9 Ziff. 1 Satzung der Pensionskasse [...] erlangt haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine Versorgungsanwartschaft erwerben:
Beschäftigte, die als Mitglieder der Pensionskasse [...] noch nicht die zum Erreichen der Unverfallbarkeit erforderlichen Beitragsmonate erbracht haben, zahlen für den Zeitraum bis zum Erreichen der unverfallbaren Anwartschaft auf Versorgungsleistungen die erforderliche Beitragssumme [...]. Die [Firma] wird diesen Betrag nach Maßgabe der Satzung der Pensionskasse [...] an die Pensionskasse abführen. In diesem Fall ist der Beschäftigte verpflichtet, sich im Aufhebungsvertrag unwiderruflich damit einverstanden zu erklären, dass die [Firma] von den zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehenden Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis die gesamte Beitragssumme einbehält und, wie in Satz 3 beschrieben, an die Pensionskasse [...] abführt. Berechnungsgrundlage sind 10 % des letzten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten pensionskassenpflichtigen Einkommens multipliziert mit der Anzahl der fehlenden Beitragsmonate.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/397

Mitarbeiter/innen mit einer Betriebszugehörigkeit von 7 bis unter 10 Jahren erhalten einen pauschalierten Ausgleich für den Verlust der betrieblichen Altersversorgung in Höhe von € 1500,-. Hier gilt das tatsächliche Austrittsdatum als Stichtag.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/680

Anspruchsberechtigte Mitarbeiter erhalten eine Grundabfindung, in Höhe von 3.500,00 Euro. Die Grundabfindung erhöht sich für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis weniger als 5 Jahre bestanden hat, um 250,00 Euro pro begonnenem Beschäftigungsjahr, um entsprechend § 112 Abs. 5 Ziff. 1 BetrVG den Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung pauschal auszugleichen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/241

Mitarbeiter/innen, die unter die betriebliche Altersversorgung fallen, aber noch keinen unverfallbaren Anspruch haben, erhalten den Betrag, der als Rückzahlung vom Versorgungsträger an [die Firma] geht, brutto ausbezahlt.

Vereinbarung Chemische Industrie 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/36

Mitarbeiter, die bis zum Beendigungstermin die gesetzliche Unverfallbarkeit nicht erreicht haben (betrifft Betriebszugehörigkeit bis unter 10 Jahre), erhalten zusätzlich zu ihrer Abfindung den jeweiligen Kapitalwert der erworbenen betrieblichen Rentenanwartschaft. Dieser wird unter Zugrundelegung der Versicherungstabellen [...] errechnet. Diese Kapitalwertzahlung berührt nicht [...] Abfindungshöchstbeträge.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/239

[Firma] sichert zu, verfallbare Betriebsrentenanwartschaften nach Maßgabe der anwendbaren Pensionsordnung vertraglich unverfallbar zu stellen. Die betroffenen Mitarbeiter erhalten hierüber eine gesonderte schriftliche Mitteilung.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/601

Mitarbeiter, die die [Firma] aufgrund der genannten Umstrukturierungen verlassen, und deren Anwartschaft für die Betriebliche Altersversorgung in demselben Jahr erfüllt worden wäre, werden so gestellt, als wenn die Anwartschaft erfüllt ist.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/278

Unter der Voraussetzung der Zustimmung der Versicherung [...] können sich Arbeitnehmerinnen auf Antrag unverfallbare Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nach der Betriebsvereinbarung vom 6. November 1987 zur Fortführung übertragen lassen; eventuell entstehende Steuern und Kosten trägt die jeweilige Arbeitnehmerin. [...] unterstützt die Übertragung nach besten Kräften. Die Arbeitgeberbeiträge werden bis zum Beendigungsdatum unverändert weitergezahlt."

Vereinbarung Chemische Industrie 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/466

Sofern Mitarbeitern Baudarlehen bzw. Arbeitgeberdarlehen [...] gewährt worden sind, sind diese nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Betriebsänderungen zurückzuzahlen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in einer gesonderten Vereinbarung zur Sicherung des Darlehens Entgeltansprüche gegen eventuell zukünftige Arbeitgeber an den jeweiligen Gläubiger abgetreten werden. Die übrigen Vertragsbedingungen des Darlehensvertrages bleiben unberührt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

Konten der Beschäftigten (einschließlich Kontokorrentkredite) und Depots können beim Ausscheiden des Beschäftigten für die Dauer von 12 Monaten weiter geführt werden. Bestehende Darlehen werden bis zum Ende der Zinsbindungsfrist zu den geltenden Konditionen für Mitarbeiter und gemäß den Regelungen des Darlehensvertrages fortgeführt.
Die [...] Bank verzichtet auf die Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die aus betriebsbedingten Gründen ausgeschiedenen Beschäftigten bis zu zwölf Monaten nach dem Ausscheiden wegen Sondertilgungen oder vergleichbarer Vorgänge in Rechnung gestellt werden würden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Das Arbeitgeberdarlehen eines ausscheidenden Mitarbeiters kann auch auf seinen im Konzern weiter beschäftigten Ehegatten übertragen werden.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/431

Für Restdarlehen ausscheidender Mitarbeiter gilt Folgendes: Die Restdarlehenssumme wird mit dem Abfindungsbetrag verrechnet, und zwar bis zur Höhe von 50 % des Abfindungsbetrages. Ein darüber hinausgehender Darlehensrest ist mit den im Darlehensvertrag festgelegten Raten zu tilgen und vereinbarungsgemäß zu verzinsen.

Vereinbarung Energiedienstleister 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/124

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Tage ihres Ausscheidens die Bestimmungen der BV [Firma] "Bezug von Gas zu verbilligten Preisen" in Anspruch genommen haben, bleibt die gewährte Vergünstigung für die Dauer von zwei Kalenderjahren, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Ausscheidens, erhalten.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 1994 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/83

Die [Firma] gewährt monatlich 20 Liter Haustrunk bis zum Beginn der regelmäßigen Gewährung einer Rente aus der Sozialversicherung. Diese Leistung kann nicht kapitalisiert werden.

Vereinbarung Anonym 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/336

Mitarbeiter, die in [...]-Wohnungen wohnen und aus dem Unternehmen ausscheiden, weil ihnen kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, werden weiterhin so behandelt, als ob sie noch Mitarbeiter [...] wären. Wechselt ein Mitarbeiter, der [...] ausgeschieden ist, in ursächlichem und zeitlichem Zusammenhang hiermit seinen Wohnort, weil er [...] einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, so wird das Unternehmen auf die Einhaltung der Frist für die Kündigung des Mietvertrages verzichten. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die beabsichtigte Beendigung des Mietverhältnisses so früh wie möglich dem Unternehmen und dem Vermieter mitzuteilen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

Firmenwagen können von den MitarbeiterInnen bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach den bisherigen Regeln benutzt werden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

MitarbeiterInnen, deren Kinder einen [...] finanzierten Kindergarten- oder Hortplatz haben oder denen ein solcher Platz bereits zugesagt ist, werden in Bezug auf diesen Kindergarten- oder Hortplatz so gestellt, als wären sie [...] weiterbeschäftigt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/407

Die Bank verzichtet gegenüber denjenigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die [...] durch Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung ausscheiden, auf die Inanspruchnahme aus ggf. vereinbarten Rückzahlungsklauseln für Beihilfen und Schulungskosten.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/443

Mitarbeiter, die aufgrund der Umstrukturierungen ausscheiden und Verbesserungsvorschläge eingereicht haben, sind bei der Realisierung dieser Projekte wie Firmenangehörige zu behandeln.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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