Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.3.1 Altersteilzeit (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Baugewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/584

Arbeitnehmern, die eine Altersteilzeitvereinbarung ab vollendetem 55. Lebensjahr abschließen oder eine vom 5-Jahres-Blockmodell abweichende Dauer vereinbaren oder die eine bestehende Altersteilzeitvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen verkürzen und bis zum 59. Lebensjahr in die Freistellungsphase übergehen, wird ein zusätzlicher Abfindungsbetrag gewährt, wenn wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente die Höhe der monatlichen Rentenminderung 10,8 % übersteigt. Bei Verkürzung der Altersteilzeit muss der Ausgleich des Wertguthabens hergestellt werden können.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Mitarbeiter, die während der Dauer der Beschäftigungssicherung das entsprechende Alter erreichen, haben auf ihren Wunsch Anspruch auf Allersteilzeit, sofern der Eintritt in die Ruhephase (Blockmodell) vor dem Ende der individuellen Beschäftigungssicherung nach dieser Vereinbarung liegt.

Vereinbarung Baugewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/359

Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsplatz wegfällt und die das 56. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Angebot zum Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Maßgabe der Anlagen 7a und 7b. Es gilt als vereinbart, dass Rentennachteile aus dem Härtefonds ausgeglichen werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/202

Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen wird das Unternehmen betroffenen Mitarbeitern, soweit sie die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf Wunsch Altersteilzeit zu den jeweils gültigen tariflichen Bedingungen bis zur Höchstgrenze von 10 Jahren ermöglichen, wenn für die jeweilige Altersteilzeit die betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die auf diesem Sozialplan beruhenden Altersteilzeitvereinbarungen werden nicht auf die 5 %-Grenze angerechnet. In Zweifelsfällen entscheidet die Sozialplankommission.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/332

Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten während der Dauer des Altersteil-zeitarbeitsverhältnisses 50 % ihrer bisherigen regelmäßigen Bruttovergütung (Gehalt mit regelmäßigen Zulagen ohne Überstundenvergütung) und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 56 % der Nettovergütung (berechnet gemäß den zur Altersteilzeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Ermittlung des zu zahlenden Aufstockungsbetrages), höchstens jedoch insgesamt 95 % der Nettovergütung des letzten Monats vor Beginn der Altersteilzeit (monatliche laufende Bezüge, Einmalzahlungen werden im jeweiligen Anspruchsmonat berücksichtigt). Nettoentgelt ist das gesetzliche Netto [...]. Im Übrigen gelten die jeweiligen tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit.

Vereinbarung Energiedienstleister 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/520

Während der Freizeitphase der ATZ [Altersteilzeit] im Blockmodell erfolgt für die nach den hier genannten Bedingungen freigestellten Mitarbeiter eine Aufstockung der Bezüge auf 85 %.

Vereinbarung Anonym 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/336

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses eine gesetzliche Altersrente oder eine ihr vergleichbare Leistung unter Inkaufnahme ggf. eintretender Abschläge in Anspruch zu nehmen. Bei der Berechnung der zum selben Termin einsetzenden betrieblichen Altersversorgungsleistungen wird das Unternehmen auf alle über 9,6 % hinausgehenden versicherungsmathematischen Kürzungen verzichten bzw. diese ausgleichen. Ist die Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente mit höheren Kürzungen als 7,2 % verbunden, wird das Unternehmen beim Ruhegeld [...] auch auf die bis 9,6 % anfallenden versicherungsmathematischen Kürzungen nach Maßgabe der Anlage 1 anteilig oder vollständig verzichten bzw. diese ausgleichen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Mitarbeiter, die sofort, d. h. zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses oder unter Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld lückenlos vorgezogenes Altersruhegeld beziehen können, erhalten nur noch eine Abfindung in Höhe des abgezinsten Barwertes ihrer Abschläge für die gesetzliche Sozialversicherungs-Rente. Es ist die offizielle Berechnung der [...] Rentenversicherung maßgeblich.

Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/318

Abweichend von § 6 Abs. 7 TV ATZ erhalten die Arbeitnehmer, die nach Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Rentenkürzung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente zu erwarten haben, eine Abfindung nach folgender Berechnung: Beschäftigungszeit (max. 25 Jahre) in Jahren multipliziert mit der Anzahl Monate der Rentenkürzung multipliziert mit dem Beschäftigungsfaktor ergibt die Anzahl Monatsbezüge, die als Bruttoabfindung ausgezahlt werden. Der Monatsbezug bemisst sich nach den durchschnittlichen Bezügen der letzten 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit.
Beschäftigungszeit: 16, Faktor: 0,01444
Beschäftigungszeit: 17, Faktor: 0,01373
Beschäftigungszeit: 19, Faktor: 0,01315
Beschäftigungszeit: 21, Faktor: 0,01269
Beschäftigungszeit: 23, Faktor: 0,01231
Beschäftigungszeit: 24, Faktor: 0,01200
[...].

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/272

Um den Abschluss von Altersteilzeit-Verhältnissen mit kürzesten Vertragslaufzeiten zu fördern, werden 85 % der daraus entstehenden Rentenabschläge für zehn Jahre ausgeglichen. Mitarbeiter in vollkontinuierlicher Wechselschicht erhalten zusätzlich einen Grundbetrag in Höhe von 2000,- €.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/339

Diejenigen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des frühestmöglichen gesetzlichen Rentenbezugstermins und der Vollendung des 63. Lebensjahres zu entrichten gewesen wären, werden zum Zeitpunkt des Eintritts in die Altersteilzeit in Form einer Einmalzahlung in eine gesonderte Versorgungszusage nach den Grundsätzen der Versorgungsordnung [...] eingebracht. Der von der Bank zu erbringende Betrag errechnet sich auf der Grundlage der hälftigen BfA-Beiträge, die zu Beginn der Altersteilzeit zu entrichten sind. Dieser so errechnete Betrag wird entsprechend der [...] vollendeten Dienstjahre im Sinne der Versorgungsordnung nach der folgenden Staffel modifiziert:
- bis unter 15 Dienstjahre Faktor 0,8
- 15 bis 25 Dienstjahre Faktor 1,0
- mehr als 25 Dienstjahre Faktor 1,2.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/307

Mitarbeiter/innen können in Zusammenhang mit der Vereinbarung eines betrieblichen Vorruhestandes für die Dauer von maximal einem Jahr vor Antritt des Vorruhestandes ihre Arbeitszeit auf 50 % reduzieren, Mitarbeiter frühestens mit 57 Jahren, Mitarbeiterinnen frühestens mit 54 Jahren. Als Ausgleich für die Einkommensdifferenz infolge der Arbeitszeitverkürzung erhalten sie einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 25 %, so dass insgesamt ein Entgelt in Höhe von 75 % des Vollzeitentgeltes gezahlt wird.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen