Quelle: HBS
Zum Koalitionsvertrag November 2021: Ein großer Erfolg für unsere Arbeit am I.M.U. und in den Gewerkschaften
Der Koalitionsvertrag nennt erstmals konkrete und überfällige Vorhaben zur Sicherung der Mitbestimmung und erkennt damit deren Bedeutung für den Standort Deutschland an.
Der Koalitionsvertrag greift ein gewerkschaftliches Kernanliegen auf, indem er ankündigt missbräuchliche Umgehung des Mitbestimmungsrechts zu verhindern. Zwei konkrete von den Gewerkschaften geforderte Maßnahmen werden angekündigt: Die Lücke in der Drittelbeteiligung beim Zählen der Beschäftigten im Konzern soll geschlossen werden und die Möglichkeit des vollständigen Aushebelns der Mitbestimmung durch SE-Gründung soll verhindert werden. Damit knüpft sich die künftige Regierung zentrale Risiken für die Mitbestimmung vor.
Es wird darauf ankommen diese Vorhaben zeitnah umzusetzen und auch weitere Schlupflöcher in den Gesetzen zu schließen. Dass die Koalition sich dabei auch auf europäischer Ebene für die Unternehmensmitbestimmung einsetzen möchte, ist gut, muss aber in konkretes Handeln münden.
Bedauerlich ist es, dass die Koalitionsparteien sich neben Plänen zur Sicherung der existierenden Mitbestimmung nicht dazu durchringen konnten auch eine qualitative Stärkung der Mitbestimmung zu vereinbaren. Dies wäre angesichts der Herausforderungen durch die Transformation sinnvoll.
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