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: Schutz der betrieblichen Altersvorsorge bei Unternehmensübernahmen

Nach erfolgter Unternehmensübernahme restrukturiert der Käufer die erworbene Gesellschaft meist strategisch, organisatorisch und finanziell. Vor allem Finanzinvestoren - Private Equity- und Hedgefonds - sind berühmt-berüchtigt dafür geworden, dass sie dabei auch Vermögen der Gesellschaft ausschütten, um die Renditeansprüche ihrer Anteilseigner zu befriedigen.
Bisher stand im Mittelpunkt der Kritik an solchen Geschäftspraktiken, dass dem erworbenen Unternehmen dadurch Mittel für notwendige Investitionen in einem Umfang entzogen werden könnten, der die künftige Überlebensfähigkeit des Unternehmens gefährdet.
Teil des Problems, aber bisher nicht breit diskutiert, ist eine andere Frage, die die Beschäftigten solcher Unternehmen aber mindestens genauso folgenschwer betrifft: Kann auch das zur Deckung von Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge vorgesehene Unternehmensvermögen ausgeschüttet werden, so dass es für die Befriedigung von Rentenansprüchen der Belegschaft nicht mehr zur Verfügung steht? Und wenn ja: Wie lässt sich dieses Vermögen wirksam vor dem Zugriff der Erwerber schützen?
Diese Fragen beantwortet die folgende Untersuchung.

Quelle

Knorr, Mathias Maria; Prangenberg, Arno: Schutz der betrieblichen Altersvorsorge bei Unternehmensübernahmen
Arbeitspapier, Düsseldorf, 58 Seiten

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