: Mögliche Auswirkungen der EU-Reform der Abschlussprüfung auf die Arbeit der Aufsichtsräte in Deutschland
Auf einen Blick ...
- Durch die Richtlinie 2014/56/EU und die Verordnung 537/2014 wird die gesetzliche Abschlussprüfung in den EU-
Mitgliedsstaaten ab Juni 2016 in Teilen neu geregelt.
- Für "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (u. a. börsennotierte Gesellschaften) werden durch die neue Verordnung verschärfte
Sonderregeln zur Abschlussprüfung eingeführt.
- Aus Sicht deutscher Aufsichtsräte sind hierbei insbesondere die neu eingeführte Pflicht zur regelmäßigen "externen Rotation" der
Prüfungsgesellschaft sowie zur öffentlichen Ausschreibung des Prüfungsauftrags und detaillierte Verbote und Genehmigungsvorbehalte
von Nicht-Prüfungsleistungen von Bedeutung.
- Einzelne Details u. a. zum Verbot bestimmter Nicht-Prüfungsleistungen muss der deutsche Gesetzgeber noch im Rahmen eines
Umsetzungsgesetzes regeln.
Quelle
Stahl, Martin; Pundt, Martin (2015):
Mögliche Auswirkungen der EU-Reform der Abschlussprüfung auf die Arbeit der Aufsichtsräte in Deutschland
Mitbestimmungsreport Nr. 6, Düsseldorf, 19 Seiten