Kurzauswertung: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen
Grundlage dieser Auswertung sind zehn Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit, die zu Beginn der Corona-Krise abgeschlossen wurden. Sie zeigen den Wert der betrieblichen Mitbestimmung in der Krise. Konjunkturbedingte Kurzarbeit bedeutet, die regelmäßige Arbeitszeit wird vorübergehend verringert oder auf null gesetzt. Den Verdienstausfall übernimmt zu 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) die Agentur für Arbeit. In günstigen Fällen stocken Tarifverträge die verbleibende Differenz auf. Qualifizierte und eingearbeitete Beschäftigte bleiben dem Unternehmen erhalten. Das hat sich in der Finanzkrise 2009 bewährt und ist auch heute das Instrument der Stunde, um Beschäftigung zu sichern.
Quelle
Maschke, Manuela:
Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungspraxis, Düsseldorf, 14 Seiten