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Mitbestimmungspraxis

: Nichtfinanzielle Berichterstattung - Prüfung durch den Aufsichtsrat

Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine "nichtfinanzielle Erklärung" zu erstellen. Das heißt: Sie müssen über Risiken berichten, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben hinsichtlich Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption. Der Aufsichtsrat hat neben der finanziellen Berichterstattung auch die nichtfinanzielle Berichterstattung zu prüfen. Die Tiefe der Prüfungshandlungen liegt in seinem Ermessen. Er legt Art und Umfang seiner Aktivitäten zur Prüfung selbst fest und beschäftigt sich damit, auf welche Art und Weise Elemente der nichtfinanziellen Berichterstattung in den unterjährigen Bericht der Unternehmensleitung einfließen. Die vorliegende Arbeitshilfe enthält Checklisten und Beispiele die gemäß den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurden. Sie können als Vorlage genutzt werden, um im Rahmen dieser Prüfung entsprechende Fragen an die Unternehmensleitung zu richten.

Quelle

Prangenberg, Arno; Tritsch, Marius; Beile, Judith; Vitols, Katrin: Nichtfinanzielle Berichterstattung - Prüfung durch den Aufsichtsrat
Mitbestimmungspraxis, Düsseldorf, 54 Seiten

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