Zur Mitbestimmung und Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland: Erosion der Unternehmensmitbestimmung
Die Studie belegt eine fortschreitende Erosion der Unternehmensmitbestimmung im Bereich der paritätischen Aufsichtsratsbesetzung und der Drittelbeteiligung. Vermeidung und rechtswidrige Ignorierung der Mitbestimmung nehmen zu.
40 Prozent der Unternehmen mit über 2.000 Inlandsbeschäftigten fehlte 2022 ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat. Die steigende Zahl der Beschäftigten, denen so die paritätische Vertretung im Aufsichtsrat vorenthalten wird, liegt mittlerweile bei weit über zwei Millionen.
Die Menge drittelbeteiligter Unternehmen hat sich seit der letzten Erhebung 2009 mit ca. 1.500 zwar kaum verändert, aber das Drittelbeteiligungsgesetz ist so lückenhaft, dass weite Teile der Unternehmen mit 501 bis 2000 Beschäftigten nicht erfasst sind.
Die Ergebnisse belegen die Notwendigkeit von Gesetzesreformen zum Schutz der Mitbestimmung und verdeutlichen deren mögliche Wirkung.
Quelle
Sick, Sebastian:
Erosion der Unternehmensmitbestimmung
Mitbestimmungsreport, Düsseldorf, 21 Seiten