Quelle: HBS
: Mitbestimmte Unternehmen in Deutschland
Im Jahr 2020 gab es in 651 Unternehmen paritätisch besetzte Aufsichtsräte. Die Zahl der mitbestimmten Unternehmen hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Grafik zu den aktuellen Zahlen zum 31.12.2020 und der Vergleich zum Vorjahr unterschieden nach Rechtsformen:
Die Zahl der mitbestimmten Unternehmen hat sich im Jahr 2020 mit 651 Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 23 Unternehmen sind neu hinzugekommen und 23 aus den M 76er Unternehmen ausgeschieden. Befürchtungen, dass die Corona Krise massiven Personalabbau nach sich ziehen würde, haben sich bisher nicht bestätigt. Die konnte sicher nicht zuletzt durch die intensive Nutzung der Kurzarbeit verhindert werden. Das bestätigen auch die Forschungsergebnisse des WSI und IMK der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Zahl der Aktiengesellschaften entspricht exakt der des Vorjahres. Das heißt jedoch nicht, dass die Unternehmen identisch geblieben sind. Neuzugänge bei den Aktiengesellschaften sind Mercedes-Benz AG, VAG Verkehrs AG und mit Siemens Energy AG auch ein börsennotiertes Unternehmen, das im DAX gelistet ist. Ausgeschieden sind HDI, McKesson und Wintershall DEA.
Alle anderen Veränderungen betrafen die übrigen Rechtsformen, allen voran die GmbH. Durch fortschreitenden Personalabbau entfielen hier die bekannten Zigarettenhersteller Philipp Morris und Reemtsma. So spiegeln sich auch gesellschaftliche Entwicklungen in der Zusammensetzung der mitbestimmten Unternehmen wider. Bekannte „Neuzugänge“ bei der GmbH sind Evonik Operations und ThyssenKrupp Aufzüge.
Eine geringe, aber stetige Zunahme verzeichnet die Rechtsform der KGaA. So fiel zwar die Nolte GmbH & Co KGaA aus der paritätischen Mitbestimmung. Sie hatte diese Konstruktion gewählt, als sie sich aus der drittelbeteiligten SE wieder in eine nationale Rechtsform umwandelte. Neu hinzu gekommen sind jedoch zwei Unternehmen: Heller Holding SE & Co KGaA und CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Die Wahl dieser Rechtsform schwächt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, da die maßgeblichen Entscheidungen in der mitbestimmungsfreien SE getroffen werden.
Grafik zur Entwicklung der Anzahl der mitbestimmten Unternehmen seit 1981:
Die Zahl der mitbestimmten GmbH ist zum ersten Mal seit sieben Jahren leicht zurückgegangen. Dennoch bleibt die GmbH die häufigste Rechtsform bei den mitbestimmten Unternehmen. Bei den Aktiengesellschaften ist die Zahl zum Vorjahr identisch geblieben, ist aber damit nach wie vor auf dem niedrigsten Stand seit 1981.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass nach Auskunft des Deutschen Aktieninstituts die Zahl der AG insgesamt rückläufig ist. So wurden 2004 noch rund 16.002 Unternehmen in dieser Rechtsform gezählt. 2019 waren es nur noch 7.622.
Bei allen anderen Rechtsformen gab es im Saldo nur geringfügige oder gar keine Veränderungen. Hervorzuheben ist, wie auch schon auf der vorangegangenen Seite, die Rechtsform der KGaA. Unter den 25 Unternehmen, die diese Rechtsform gewählt haben, sind auch 7 KGaA mit einer SE als persönlich haftendem Gesellschafter, der mitbestimmungsfrei ist. Dadurch wird der paritätische Aufsichtsrat, der in der KGaA sitzt, geschwächt.
Grafik zur Entwicklung der Anzahl der mitbestimmten Unternehmen seit 1977 in fünfjährigen Intervallen und nach Rechtsformen unterschieden:
Die Zahl der paritätisch mitbestimmten Unternehmen (MitbestG 76) wird seit 1981 jährlich von der Hans-Böckler-Stiftung erhoben. Ende 1985 gab es mit 476 Unternehmen den niedrigsten Stand. 1992 kamen erstmals 102 Unternehmen aus Ostdeutschland hinzu und ließen damit die Zahl auf über 700 Unternehmen ansteigen.
2002 gab es mit 767 die meisten mitbestimmten Unternehmen. Seitdem ging die Zahl spürbar zurück. Aktuell sind 651 Unternehmen mitbestimmt.
Grafik zur Größe der Gremien und der Vergleich zum Vorjahr:
Hinsichtlich der Größe der Aufsichtsräte gibt es nur geringfügige Änderungen. Die meisten mitbestimmten Aufsichtsratsgremien bestanden aus 12 Personen, dies traf 2020 auf 416 Unternehmen zu und damit auf 64 Prozent aller mitbestimmten Unternehmen. Das Verhältnis der Größenklassen zueinander ist seit Jahren nahezu unverändert.
125 Unternehmen hatten im Jahr 2020 ein 20-köpfiges Gremium. Seit Jahren wird von ca. 40 % dieser Unternehmen die Größe freiwillig gewählt. Die Vorschriften des MitbestG 76 würden hier auch kleinere Gremien erlauben. Insbesondere bei kommunalen Unternehmen wird auf Wunsch der Anteilseigner Seite oft ein größeres Gremium gebildet.
Bei den abgebildeten Grafiken sind 7 SE mit einer individuell verhandelten Aufsichtsrat-Größe nicht berücksichtigt. Hier gibt es je ein 10er und 8er Aufsichtsräte und zwei 18er und drei 6köpfige Aufsichtsratsgremien.