Betriebs- und Dienstvereinbarungen
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Gefährdungsbeurteilungen
Durch eine Gefährdungsbeurteilung können mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verbundene Unfall- und Gesundheitsrisiken systematisch erfasst und beurteilt werden. Auch psychische Belastungen müssen berücksichtigt werden. Betriebs- und Personalräte haben vielfältige Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Wie die betrieblichen Mitbestimmungsakteure das Thema „Gefährdungsbeurteilungen“ ausgestalten und versuchen, Gute Arbeit in Betrieben und Verwaltungen zu verankern, beschreiben unsere Analysen. Für die Auswertung wurden Vereinbarungen der Jahre 1996 bis 2012 ausgewertet.