Quelle: HBS
Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Kontrovers diskutiert: Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Mitbestimmungskritiker fordern, die Rechte und die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verringern. Mitbestimmung sei in der globalisierten Wirtschaft nicht zeitgemäß und ein Standortnachteil. Solche Stimmen kommen insbesondere aus dem Arbeitgeberlager. Gewerkschaften betonen hingegen die wirtschaftlichen Vorteile des konsensorientierten deutschen Modells - beispielsweise die im internationalen Vergleich niedrige Zahl der Streiktage.
Politische Auseinandersetzung
Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Debatte um die Mitbestimmung im Oktober 2004, als der damalige BDI-Präsident Michael Rogowski die Mitbestimmung im Aufsichtsrat in einem Interview als "Irrtum der Geschichte" bezeichnete. Wenig später legten BDI und BDA einen gemeinsamen Bericht vor, der das deutsche Mitbestimmungssystem angesichts der Internationalisierung der Wirtschaft als nicht mehr zeitgemäß beschrieb und verschiedene Reformen vorschlug. Der DGB bezeichnete die Vorschläge als "Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat durch die Hintertür" und verwies auf die wirtschaftswissenschaftlichen Argumente für die Mitbestimmung.
Ende 2006 scheiterte der Versuch, sich im Rahmen der so genannten Biedenkopf-Kommission auf gemeinsame Positionen zu einigen. Die noch von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzte und vom ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf geleitete Kommission mit Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Wissenschaftlern sollte Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung geben. Nach dem Streit zwischen den Sozialpartnern enthielt der veröffentlichte Kommissionsbericht nur die Empfehlungen der Wissenschaftler. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Mitbestimmung in den großen Kapitalgesellschaften bewährt hat und sie auch angesichts der Globalisierung nicht grundlegend geändert werden muss.
Auf parteipolitischer Ebene gibt es in Deutschland einen breiten Konsens zu Gunsten der Mitbestimmung. Lediglich die FDP und einzelne Vertreter des Wirtschaftsflügels der CDU befürworten eine Beschränkung der Aufsichtsratssitze auf ein Drittel.
Mehr zum Abschlussbericht der Mitbestimmungskommission
Wissenschaftlicher Streit
Im wissenschaftlichen Streit über die Wirkung der Mitbestimmung konkurrieren zwei Denkschulen: die so genannte Property-Rights-Theorie (Theorie der Verfügungsrechte) und die Partizipationstheorie.
Vertreter der Property-Rights-Theorie argumentieren, dass Mitbestimmung im Unternehmen die Entscheidungsrechte der Anteilseigner schmälere. Wichtige unternehmerische Entscheidungen würden durch die gegensätzlichen Interessen der Beschäftigten behindert - zulasten der Wirtschaftlichkeit.
Anhänger der Partizipationstheorie sehen in der Mitbestimmung einen ökonomischen Vorteil. Im Wandel von der Arbeits- zur industriellen Wissensgesellschaft steigt den Vertretern dieses Ansatzes zufolge die Notwendigkeit von Kooperation und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Die Bündelung der Belegschaftsinteressen durch Betriebsräte und Aufsichtsräte reduziere Reibungsverluste und führe zu einer stärkeren Motivation der Beschäftigten und höherer Arbeitsproduktivität. Mitbestimmung verbessere den Informationsfluss zwischen Management und Betriebsebene. Zudem erhöhe sie die Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmer und damit deren Bereitschaft, sich betriebsbezogen weiterzubilden - eine Voraussetzung für erfolgreiche Innovationsprozesse.