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: Dynamische Prozessvereinbarung für Cloud-Software wie Microsoft Office 365 (2022)

Bei Cloud-Software wie MS Office 365 werden laufend "ungefragt" Updates eingespielt. Deshalb muss nach der Einführung auch die Nutzung laufend begleitet und reguliert werden. Andernfalls entwickeln sich die vereinbarte Regelung und die tatsächliche genutzte Software immer weiter auseinander. Um zu verhindern, dass die Mitbestimmungsrechte buchstäblich immer wolkiger werden und sich verflüchtigen, schloss der Konzernbetriebsrat eine Prozessvereinbarung ab, die laufend angepasst wird. Die eigentliche Vereinbarung ist kompakt, weil sie sich wiederholende Themen modulübergreifend regelt. Schutz der Persönlichkeitsrechte, die Mitbestimmungsrechte und die Befähigung der Beschäftigten stehen im Mittelpunkt. Umfassende Anlagen, die detailliert formuliert sind und zügig geändert werden können, ergänzen sie.
Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Seibold, Bettina; Mugler, Walter: Dynamische Prozessvereinbarung für Cloud-Software wie Microsoft Office 365 (2022)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 15 Seiten

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